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Schutzkonzept BIENE e.V.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form der Gewalt und des
Machtmissbrauchs darf nicht dem Zufall überlassen sein, sondern sollte präventiv
und geplant erfolgen .Mit diesem Ziel entwickelte der Verein BIENE e.V. ein
umfassendes Schutzkonzept, welches auch weiterhin prozesshaft an die
gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird.
Das Schutzkonzept basiert im wesentlichen auf folgenden Bausteinen
1. Klare Organisationsstrukturen
Zum Schutz vor Missbrauch bedarf es einer klaren Organisationsstruktur, um
Täterstrukturen mit Transparenz, deutlicher Haltung, Achtsamkeit und
gegenseitigem Respekt entgegenzuwirken.
So weist BIENE e.V. in Ihrem Leitbild darauf hin, eine Atmosphäre
vertrauensvoller und kollegialer Zusammenarbeit zu schaffen und Wert auf
einen partizipativen Führungsstil zu legen. Ziel ist es dabei, eine offene
Kommunikations- und Feedbackkultur zu fördern und zu pflegen und so
Missbrauch vor zu beugen. In regelmäßigen Sitzungen wird über die
Belastungen im Ehrenamt und unterschiedliche Haltungen gesprochen, Fehler
werden als Möglichkeit, etwas zu lernen und zu verbessern wahrgenommen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Träger in seinem Leitbild, solidarisches
Handeln und Verhalten zu fördern und für die Rechte des Einzelnen
einzutreten. Bereits mit Gründung verpflichtete BIENE e.V. sich freiwillig von
beteiligten an Jugendhilfeprojekten ein erweitertes Führungszeugnis
anzufordern.
2. Partizipation und Beschwerdemanagment
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Partizipation übersetzt mit
Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, etc.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein Schlüsselthema der
gesellschaftlichen Entwicklung im 21. Jahrhundert. Seit 25 Jahren haben
Kinder offiziell das Recht auf Beteiligung. 1990 wurde das SGB VIII (Kinderund Jugendhilfegesetz)
auf den Weg gebracht und trat 1991 in Kraft. Die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zieht sich als Handlungsprinzip
durch unterschiedliche Paragrafen des SGB VIII.
In der Pädagogik wird mit dem Begriff Partizipation das Einbeziehen der
Kinder und Jugendlichen in alle sie betreffenden Entscheidungen beschrieben.
Die Kinder- und Jugendlichen werden als Gesprächspartner ernst genommen.
Im pädagogischen Handeln erleben wir, wie viel wirksamer gemeinsam
formulierte Ziele und Absprachen sind und welche Tragfähigkeit sie dadurch
bei der Umsetzung erhalten. Kinder und Jugendliche erleben sich in der
gemeinsamen Entscheidung als (selbst-)wirksam, ihre Persönlichkeit- und
Sozialkompetenzen werden durch die Auseinandersetzung mit sich selber und
anderen gestärkt und nicht zuletzt lernen sie im Prozess des Aushandelns, was
Demokratie konkret bedeutet. Durch gemeinsames Festlegen von
Kommunikations- und Verhaltensregeln lernen die Kinder und Jugendlichen,
die Verantwortung für ihre jeweilige Gruppe zu übernehmen. Im jeweiligen
Gruppenkontext werden die Kinder und Jugendlichen, im Rahmen des
Angebotes an der Planung und Gestaltung des Angebotes beteiligt.
Im Miteinander entstehen immer wieder Konflikte und
Kommunikationsstörungen. Diese Störungen müssen angesprochen werden,
hier ist es Aufgabe der pädagogischen Leitung, Kommunikationswege zu
eröffnen und gemeinsam mit den Beteiligten Lösungsstrategien zu entwickeln.
Kinder und Jugendliche, die sich ungerecht behandelt fühlen, müssen sich auch
außerhalb der Einrichtung beschweren können.
Diese Beschwerde können sie an Ombudschaft Jugendhilfe NRW richten:
team@ombudschaft-nrw.de und unter der Telefonnummer 0202/29536776
3. Prävention und Intervention
Uns ist es wichtig präventiv mit dem Thema sexuelle Gewalt, Hilfe und
Beratungsmöglichkeiten umzugehen und Unterstützung verlässlich sicher zu
stellen.
Dazu zählt selbstverständlich, unter Berücksichtigung von Meldeketten zur
Vermeidung und sicheren Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung gem. §8a
SGB VIII, die Ressourcenstärkung und die Beratung der uns anvertrauten
Kinder und Jugendlichen.
Zudem werden unsere Ehrenamtler im Umgang mit der KiSchu-App geschult,
um eigenständig Situationen prüfen zu können, unabhängig von der Beratung
der pädagogischen Leitung und den anderen Ehrenamtlern. Die Teilnahme der
Ehrenamtler an Schulungen und Fortbildungen wird seitens BIENE e.V.
gewünscht, um einen qualifizierten Umgang mit dem Thema
Grenzüberschreitung und Gewalt gewährleisten zu können. BIENE e.V. ist der
Austausch und Abgleich über das Wissen, Rechte, Wertehaltung,
Menschenbilder, Bedürfnissen und Verhaltensweisen zwischen allen Akteuren
ein wichtiges Anliegen. Eine regelmäßige Risikoanalyse soll sichtbar machen
wo durch Routine, eigener Geschichte, Stärken und Gefahren bestehen. Nur
wenn Risiken und potentielle Fehlerquellen offengelegt werden, können
proaktive Formen der Prävention greifen. Die Risikoanalyse ist somit ein
Instrument, um sich über Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in der
eigenen Organisation bewusst zu werden. Hierbei wird regelmäßig eine
Bestandsaufnahme , das heißt eine Auseinandersetzung mit eigenen Strukturen
und Arbeitsabläufen vorgenommen. Diese bildet die Grundlage für die
Entwicklung/Anpassung von Präventionsmaßnahmen, Notfallplänen &
strukturellen Veränderungen. Regelmäßig erfolgt eine weitere Überprüfung ob
Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von
Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt ermöglichen/begünstigen. Durch
die Beteiligung aller Akteure an der Risikoanalyse wird ein
Auseinandersetzungsprozess angestoßen, der zur Enttabuisierung,
Sensibilisierung und Begriffsschärfung führt. Durch die Einbindung aller
Akteure erhöht sich die Praxistauglichkeit und die Akzeptanz des
Schutzkonzepts.
4. Verhaltenskodex
Ein Element des Schutzkonzeptes besteht darin, für Kinder als auch
Erwachsene deutlich zu machen, dass es Verhalten gibt, das gut und erlaubt ist,
aber ebenso Verhalten, das für alle verboten ist, sowie manches nur in ganz
bestimmten Situationen akzeptabel ist. Hier geht es auch um Reflektion, die
Auseinandersetzung miteinander und die Selbstbestimmung zu fördern. Es
wird versucht, einen solchen Verhaltenskodex mit den jeweiligen Gruppen , im
gemeinsamen Prozess zu entwickeln. BEIENE e.V. bietet daher innerhalb des
Schutzkonzeptes ein Grundgerüst mit den wesentlichen Inhalten eines
exemplarischen Verhaltenskodex.
Dieses Verhalten geht nicht:
• Körperliche Gewalt anwenden oder androhen
• Mobben, einsperren, aussperren, beleidigen, erniedrigen, erpressen, bloßstellen
• Verhalten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere verbal,
psychisch und physisch
• Regelmäßig geplante private Kontakte/private Treffen über Telefon, Medien,
von denen andere nichts wissen dürfen
• Regelmäßig Kinder als Helfer im privaten Bereich nutzen
• Niemand darf diskriminiert, benachteiligt oder ausgegrenzt werden
• Niemand darf seine Macht ausnutzen, jmd. Anderen bedrohen oder ängstigen
• Willkürlich und ungerecht sein
• Kinderrechte missachten
Dieses Verhalten ist pädagogisch zu hinterfragen und situativ
abzustimmen
• Festhalten als Schutzmaßnahme für das Kind selber, für andere, für
Gegenstände
• Schreien
• Nähe, umarmen, auf der Bettkante sitzen, auf
den Schoß nehmen
• Persönliche Grenzen überschreiten
• Privatsphäre einschränken
Dieses Verhalten geht immer:
• Kinder zu selbstbewussten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erziehen
• Grundbedürfnisse achten
• Darauf achten, dass Regeln eingehalten werden
• Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder ermöglichen
• Fehler machen dürfen, Spaß haben, diskussionsfreudig sein dürfen
• Grenzen setzen und achten
• Geduldig sein
• Jugendschutzgesetz einhalten
• Privat-und Intimsphäre
• Vielfältig sein
5. Kultur der Achtsamkeit
Ziel des Schutzkonzept ist die Schaffung einer Kultur des Hinsehens und der
Beteiligung. Durch die bewusste Haltung zu Regeln, Komuikationsabläufen
und Transparenz, gestalten die Mitglieder und stellen spezifische
Umgangsformen mit Aspekten wie Werte (z.B. Anerkennung und
Vertrauen),aber auch Tabus und Fehler aktiv her. Ziel der Auseinandersetzung
ist die Schaffung einer Kultur der Achtsamkeit. Eine Kultur der Achtsamkeit
für den Schutz aller Beteiligten zeichnet sich durch verschiedene Indikatoren
aus:
• Umgang mit Fehler
• Beteiligungsstruktur
• Sensibilität für organisationale Abläufe
• Haltung, die vereinfachende Erklärung vermeidet
• Wahrung höchstpersönlicher Rechte
Alle Beteiligten sollen immer:
• Eine Wahl haben, ob sie sich in der Situation befinden wollen
• Sie sollten immer eine Stimme haben, d.h. Sie sollten Interessen deutlich
machen können
• Sie sollten immer einen Ausweg haben, um aus der Situation treten zu können
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