Vereinssatzung „Biene e.V.“
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen „BIENE“.
„Bildung, Integration, Entwicklung, Natur, Erziehung“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."
Der Sitz des Vereins ist 52146 Würselen.
§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Jugendhilfe. Der Verein setzt sich für die Herstellung von Chancengleichheit und Teilhabe in den verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Lebenslagen, insbesondere in der Jugendarbeit ein. Dazu gehört die Integration aller Bürger und Bürgerinnen, besonders derer, denen der Zugang am gesellschaftlichen Leben durch Beeinträchtigungen erschwert wird. Angesprochen werden diese durch die Durchführung von Konzepten und Projekten im sozialen und gesellschaftlichen Bereich. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote im Bereich der Bildung (Vorträge, Kurse, Hilfestellungen) zu den Themen Integration, Entwicklung, Natur, Erziehung und Jugendhilfe. Als Unterstützung in Ihren Bedarfen werden u.a. bildungs - und kulturfördernde, kompetenzerweiternde Konzepte und Projekte, Veranstaltungen und Workshops durchgeführt.
Beispielhaft für Angebote und Ziele :
Austausch und Begegnung (Kulturcafe, Sprachförderung),Theaterwerkstatt (Integration, Kreativität),Bürgergarten (Umwelt-und Klimakompetenz),Beratung und Hilfe Jugendlicher (Ferienspiele, Mittagstisch, Lernimpulse).
§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 (Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder können eine Aufwandsentschädigung/Zuwendungen in angemessener Höhe aus Mitteln des Vereins erhalten, hiervon ist der Vorstand nicht ausgeschlossen.
§ 6 (Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oderdurch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden .Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigtem Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 11 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der
Berichte des Vorstandes, Wahl des/der Kassenprüfer/innen. Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein/e Protokollführer/in zu wählen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Kassierer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinig
vertretungsberechtigt. Der Vorstand darf eine Person bevollmächtigen den Verein in bestimmten Vereinsangelegenheiten wie Antragstellungen, Projektplanungen, Anmieten von Räumen zur
Durchführung von Projekten bevollmächtigen Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung der Aachen er Zeitung “Menschen helfen Menschen“, die
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Würselen, den 23.02.2024
Claudia Küppers Ralf Jeschawitz
Der Verein `BIENE` ist von uns gegründet worden aus der Konsequenz unserer Arbeit im Bereich der Kinder - und Jugendarbeit, so wie auch der Integrations - und Flüchtlingsarbeit im Ehrenamt. Dipl.-SA Claudia Küppers hat dies in Form der langjährigen beruflichen Tätigkeit verwirklicht. Hinzu kam ihr ehrenamtliches Engagement in diesen Bereichen und ihre politische Arbeit in Würselen. Detlev Jeschawitz war seit 2013 als Ehrenamtler für den Mensaverein tätig und hat dort seit 2018 diverse Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit verwirklicht. Er studiert seit Ende 2021 Soziale Arbeit an der Apollon Gesundheitsakademie, Bremen. Die Entwicklung des Vereins und Fortführung von Projekten im Jahr 2023 gliedern sich wie folgt:
Das Projekt `Komm An` der Städteregion wurde auch im Jahr 2023 ganzjährig fortgeführt. Integration von Migranten und Flüchtlinge, die durch Maßnahmen mit Hilfe von Ehrenamtlern
Beratung, Orientierung und Begleitung erhalten. Beispiele sind hier z.B. Maßnahmen wie Stadtführung, Besuch von sozialen und kulturellen Einrichtungen, Verbraucherberatung, soziale
Beratung usw.
Die angeschlossene Fahrradwerkstatt auf dem Via Life Campus mussten wir aus Vermietergründen leider zum Juni 2023 auflösen. Eine Nachfolgelokation konnten wir erst wieder im Frühjahr 2024 in Broichweiden finden.
Die Kooperation mit dem Gymnasium Würselen wurde im Sommer neben der Fit4Live-AG durch eine Garten-AG erweitert. Die Fit4Live-AG unterstützen wir mit handwerklichen
Kompetenzen. Die Garten-AG wird selbständig durch uns projektiert und geleitet, hier liegt der Schwerpunkt auf Biodiversität in Theorie und Praxis. Beide Projekte sind bis Sommer 2024 etabliert.
Das Projekt zur Errichtung einer Übergangsunterkunft für Wohnungssuchende ist in 2023 nicht zur Genehmigung und zur Finanzierung gekommen. Die Gründe hierfür ist die zurückhaltende bisweilen ablehnende Bürokratie der Verwaltung, die nahezu keine Umsetzung im Sozialraum ohne feste Anbindung an Wohlfahrtsträger und Wohnungsbau ermöglicht. Dies führte auch zum
Versagen eines Fördermittelantrages, da die Expertise der Kommune zwingende Voraussetzung ist. Der Verein wird sich weiterhin mit dem Projekt befassen.
DSEE Engagementförderung 2023 `EhrenNATURamt` in den Herbstferien 2023 war ein Workshop für Jugendliche mit und ohne Einschränkung. Eine Seminarreihe in der Natur mit 6
Einheiten, Naturführung im Museum, Waldpädagogische Führungen im Hohen Venn(Moorlandschaft), Schluchttäler der Rur, Flächen des Nationalparks der Eifel, Naturschutzgebiete wie die Narzissentäler in der Eifel, `Rollende Waldschule boten den Jugendlichen neben Sachkompetenz auch die Möglichkeit der Gruppenerziehung mit Naturerfahrung und dem Alter entsprechende `wilde`Freizeit.
Durch die Engagementförderung NRW 2023 konnte der Verein eine nachhaltige Ausstattung der IT (Unternehmensrückläufer mit hoher Qualität) zur Förderung der Projektarbeit und der
Ehrenamtsstrukturen, insbesondere zur Unterstützung der Fahrradreparaturwerkstatt, erzielen.
Ein neuentwickeltes Modul im Verein ist der Kommunikations-Workshop. Dieser ist ein integratives theaterpädagogisches Seminar zur individuellen Entwicklung und Stärkung eigener Kompetenzen von Jugendlichen. Es sollen bei den Teilnehmern persönliche Ressourcen angesprochen, entwickelt und erweitert werden, die der Sozialisation und der Resilienz der Teilnehmer nutzen. Grundlage hierfür ist ein umfassender Kommunikationsleitfaden. Der Workshop wurde wöchentlich bis zum Juni 2024 angeboten. Die Stiftung `Deutsche Postcode Lotterie Bildungschancen wurde hier von unserem Projekt überzeugt und Fördergeber.
Das Demokratieprojekt 2023-2024 `Filmprojekt über die Lebenswelt zweier geflüchteter Familien in Deutschland`, deren unterschiedliche Entwicklungen gezeigt werden sollte, ist leider
aufgrund einer Rücknahme der Migranten nicht zum Tragen gekommen.
Durch den `Fördermittel Stärkungspakt soziale Infrastruktur Würselen` konnte sich der Verein in seinen Strukturen deutlich stärken. Ein Bundeszuschuss für die soziale Infrastruktur in
den Kommunen im Kontext der multiplen Krisen (Corona, Energie, Inflation usw.) unterstützt uns hier nachträglich für das schwierige Jahr 2022 und konsolidiert den Verein für 2024.
Die klientenbasierte Projekte zur Projektierung und Förderung wurden in 2023 fortgesetzt:
DSEE Engagementförderung 2023, für die `Kreisjägerschaft Aachen Stadt und Land e.V.` 10 jähriges Vereinsfest des Erlebnismuseum Naturort Monschau.
Engagementförderung NRW 2023, `Die Arche – Gnadenhof für Tiere e.V.` Zaunanlage zur Verbesserung der Struktur des Geländes und damit die Begleitung der
Ehrenamtler, Mitarbeiter und Besucher.
DSEE Engagementförderung 2023, `Die Arche-Gnadenhof für Tiere e.V.` Vereinspräsentation im Rahmen des Stadtfestes Würselen zur Gewinnung von Ehrenamt und Mitglieder in neuer Struktur.
Das sehr expandierende Jahr 2023 hat dem Verein einige neue und andere weiterführende Perspektiven gezeigt. Der Kommunikationsworkshop war eins der herausragenden Projekte .Das eigene interne Outcome konnte nach fast 3 Jahren Erfahrung in der Qualität gestärkt werden. Vereinsmanagement und Organisation von Projekten und deren Inhalte gelingen mit großem Engagement und sind effektiv.
Die Ehrenamtsstrukturen müssen weiter verbessert werden, um Ehrenamtler enger an den Verein zu binden. Dadurch kommt es auch hier zu Entlastungen, die aufgrund der hohen persönlichen Auslastung nötig sind.
Die diversen Projekte der letzten drei Jahre und insbesondere die des Jahres 2023 haben dem Verein seine heutigen Möglichkeiten gezeigt. Diese sollten in Zukunft projektabhängig fokussiert
werden, um diese noch nachhaltiger und qualitativer zu gestalten. Hierzu ist jetzt auch die Zeit gekommen, um an der eigenen Evidenz zu arbeiten.
`Biene` e.V.
Detlev Jeschawitz
Würselen, den 31.07.2024
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